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   Thema: Betreuung Startseite
Zentrales Vorsorgeregister
Seit dem 1.3.2005 können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmachten zum Zentralen Vorsorgeregister melden. Die Eintragung im Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall schnell zu finden. Nur wenn das Gericht eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im entscheidenden Moment zuverlässig und schnell findet, kann dem Willen des Betroffenen Geltung verschafft werden. Die Anmeldung der Vorsorgevollmacht kann online oder per Post erfolgen. Es wird eine einmalige Gebühr für die Eintragung erhoben.
 
Online-Lexikon Betreuungsrecht
von Horst Deinert (Sozialarbeiter und Verwaltungsfachwirt)
 
Gesetzliche Betreuung und Vorsorgevollmacht
Eine informative Broschüre von Volker H. Schulz, Rechtsanwalt und Notar in Berlin
 
Betreuungsrecht
Eine ausführliche Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.
 
Betreuung und Vorsorge
Ein Leitfaden des Justizministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, der Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beantwortet.
 
 
 
 
 
 

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